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Verkehrsunfall

Unfall

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Unfall".

Wann bin ich Unfallbeteiligter?

Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat. Dabei kommt es auf ein Verschulden nicht an. Man ist Unfallbeteiligter sobald es nach den Umständen irgendwie möglich erscheint, dass man irgendwie zum Unfall beigetragen haben könnte. Auch ein Beifahrer kann Unfallbeteiligter sein, wenn er z.B. Einfluss auf den Fahrer genommen hat.

Welche Pflicht trifft Unfallbeteiligte als erstes?

Unfallbeteiligte sind verpflichtet, sofort anzuhalten, den nachfolgenden Verkehr zu sichern (Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen, ggfs. Warnleuchte aufstellen), den Verletzten zu helfen und die Unfallfolgen festzustellen.

Was ist der Unfallersatztarif?

Es gibt Mietverträge, die nach diesem Unfallersatztarif abrechnen. Dabei liegen die Preise für die Mietwagen oft exorbitant über den normalen Mietwagenkosten, die man für dasselbe Auto zahlen würde, wenn man nicht wegen eines Verkehrsunfalls darauf angewiesen wäre. Diese Preise zahlen die gegnerischen Versicherungen oft nicht.

Was kann ich tun, wenn der Gegner die Unfallstelle unerlaubt verlässt und ich nur das Kennzeichen des Gegners habe?

Für solche Fälle gibt es den Zentralruf der Autoversicherer. Diese zentrale Auskunftstelle gibt Auskunft über den Halter sowie Name und Anschrift der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Um von dort eine Auskunft zu erhalten, geben Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre vollständige Adresse, das Unfalldatum sowie das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs an.

Stellt ein Unfallschaden einen Mangel dar?

Soweit es sich nicht um Bagatellschäden handelt, stellen Unfallschäden einen Mangel dar. Deshalb muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt mitteilen. Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann.

Muss mich der Verkäufer eines Gebrauchtwagens auf einen Unfallschaden hinweisen?

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt mitteilen. Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann.

Was fällt unter den Begriff "Bagatellschaden"?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Bagatellschaden nur bei geringfügigen äußeren Lackschäden anzunehmen. Blechschäden fallen nicht mehr unter den Begriff des Bagatellschadens.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei