Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Unfall".
Stellt ein Unfallschaden einen Mangel dar?
Soweit es sich nicht um Bagatellschäden handelt, stellen Unfallschäden einen Mangel dar. Deshalb muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt mitteilen. Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann.