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Sachverständiger

Sachverständiger

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Sachverständiger".

Wie finde ich einen geeigneten Sachverständigen, der die Schäden an meinem Auto feststellen soll, damit ich dies der gegnerischen Versicherung melden kann?

Sie haben die freie Wahl bei der Auswahl des Sachverständigen und können jeden Sachverständigen beauftragen, dem Sie Ihr Vertrauen schenken. Ggfs. können Sie auch bei der Werkstatt nachfragen, ob diese mit einem geeigneten Sachverständigen zusammenarbeitet.

Wann sollte ein Sachverständiger mit der Ermittlung des Schadens beauftragt werden?

Übersteigen die Reparaturkosten 750 Euro, sollte ein unabhängiger und neutraler Kfz-Sachverständiger die konkrete Schadenhöhe durch ein Gutachten feststellen. Der Geschädigte kann sich den Sachverständigen auswählen

Wann erfolgt die Begutachtung durch den Sachverständigen?

Meist erfolgt die Begutachtung noch am selben oder am nächsten Tag. Wenn Ihr Fahrzeug jedoch noch verkehrssicher und betriebsbereit ist, müssen Sie es nicht zwingend unmittelbar zum Sachverständigen bringen. Dies kann auch noch nach ein paar Tagen erfolgen, sobald Sie sich die Zeit dafür "freigeräumt" haben. Wenn Ihr Fahrzeug jedoch nicht mehr zu nutzen ist und Sie sich einen Mietwagen nehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug sobald wie möglich zur Begutachtung bringen, damit die gegnerische Versicherung mit der Regulierung beginnen kann.

Muss ich die Kosten des Sachverständigen zur Schadenermittlung selbst zahlen?

Grundsätzlich müssen Sie den Sachverständigen bezahlen, da Sie ihn auch beauftragt haben. Die Kosten hierfür wird Ihnen die gegnerische Versicherung in Höhe ihres Haftungsanteils erstatten. Wenn Sie die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung anschreiben, um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen, gehören die Kosten des Sachverständigengutachtens zu den Ihnen zu erstattenden Kosten.

Wer darf den Sachverständigen bei einem Schaden aussuchen, den die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung übernehmen soll?

Hier hat die Kaskoversicherung es in der Hand, den entsprechenden Sachverständigen auszuwählen. Sie als Kaskoversicherter haben kein Wahl- oder Mitspracherecht, sondern sind weisungsgebunden.

Was kann ich tun, wenn der Sachverständige, den die Kaskoversicherung ausgewählt hat, in meinen Augen kein ordnungsgemäßes Gutachten abgeliefert hat?

Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, können Sie die Entscheidung eines Sachverständigenausschusses verlangen. Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch Ihre Kaskoversicherung benennen jeweils einen Sachverständigen, die dann zusammen einen Ausschuss bilden und sich über die tatsächliche Schadenshöhe auseinandersetzen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet ein Obmann im Rahmen der vorliegenden Gutachten.

Wer trägt die Kosten des Sachverständigenausschusses?

Die muss die unterlegene Partei tragen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei