Haben Sie sich im Ausland "verliebt"?
Gemeint ist natürlich in einen Hund oder eine Katze, die Sie nun gerne mit nach Hause nehmen möchten. Doch ist das so einfach möglich? Wie bringt man den neuen vierbeinigen Freund nach Deutschland? Für die Einfuhr von Haustieren in Länder der Europäischen Union gilt die Verordnung 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken. Die Vorschriften gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus dem Ausland gleichermaßen.
Konkret müssen Sie folgendes beachten: (innerhalb der EU)
das Tier muss mindestens 30 Tage vor Abreise gegen Tollwut geimpft worden sein (die Impfung darf auch nicht älter als 12 Monate sein) - das Tier benötigt eine Kennzeichnungsnummer, diese wird durch Mikrochip eingesetzt Sie benötigen einen Heimtierausweis für den Hund oder die Katze, die sie mit nach Hause nehmen möchten. In diesem "Reisepass" für Kleintiere wird die Mikrochipnummer und die Impfangaben eingetragen bei Welpen muss zusätzlich ein Gesundheitszeugnis von einem Tierarzt ausgestellt werden (spätestens 24 Stunden vor Abflug) Für Tiere die aus keinem EU Land nach Deutschland eingeführt werden sollen, wird grundsätzlich eine Bescheinigung des Amtstierarztes des Herkunftslandes gefordert.
Generell besteht für gefährlich eingestufte Hunderassen und deren Kreuzungen ein Einfuhr- und Verbringungsverbot. Falls Sie die Einfuhrbestimmungen nicht beachten drohen erhebliche Konsequenzen. Der Hund oder die Katze wird in der Regel entweder in das Heimatland zurück gesandt oder einer mehrwöchigen Quarantäne unterzogen.
Mehr zu dem Thema "Reisen mit Tieren" können Sie hier nachlesen: https://www.das.de/de/rechtsportal/reiserecht/reisen-mit-tieren.aspx