Ferienwohnung zu vermieten...
Hatten Sie mal eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus über einen Reiseveranstalter gebucht? Dann gilt das Vertragsrecht für Pauschalreisen. Für die Mängelanzeige und die Ansprüche auf Schadensersatz gelten daher die allgemeinen Bestimmungen zu Reiserecht nach §§ 651 a ff. BGB analog. Ab dem 01.07.2018 fallen die Buchungen von Ferienhäusern-/ Ferienwohnungen nicht mehr unter den Schutz des Pauschalreiserechts. Die Vorschriften werden nicht mehr analog angewendet.
Mieten Sie Ihr Feriendomizil hingegen von einer Privatperson gilt für diese Fälle das allgemeine Mietrecht nach §§ 535 ff BGB. Bewirtung, Zimmerreinigung und die Aufbewahrung des Gepäcks können Bestandteil des Vertrages werden.
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- mangelhaftes Ferienhaus - Schadensersatz?
Achtung! Beim sogenannten "Homesharing" sollten Sie achtsam ein. Wer seine Wohnung oder sein Haus über diverse Portale anbietet, muss zuvor zwingend die Einwilligung des Vermieters einholen. Wenn nicht, droht eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.
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Homesharing