So geht's: die richtige Belehrung!
Steht Online-Shoppern ein Widerrufsrecht zu, muss der Unternehmer sie ausführlich darüber informieren. Und das kann eine ganz schöne Herausforderung sein.
Wichtiger Inhalt
Verwendet ein Unternehmer einen eigenen Text, muss die Belehrung folgende wichtige Hinweise enthalten:
- Besteht ein Widerrufsrecht?
- Wann erlischt dieses oder ist ausgeschlossen?
- Der Widerruf muss formlos und ohne Begründung möglich sein. Ein Musterformular bietet sich an.
- Widerrufsfrist von 14 Tagen und Beginn der Frist
- Die rechtzeitige Absendung des Widerrufs reicht zur Fristwahrung.
- Name, Anschrift und Telefonnummer, an wen der Widerruf zu richten ist (kein Postfach!)
- Welche Folgen hat der Widerruf?
Gerade die eigene Gestaltung der Widerrufsbelehrung birgt viele Fallstricke.
Tipp für Unternehmer!
Steht Ihren Kunden ein Widerrufsrecht zu und Sie vergessen schlicht, eine Belehrung zur Verfügung zu stellen, handeln Sie wettbewerbswidrig. Sie müssen mit Abmahnungen von anderen Wettbewerbern rechnen. Wir haben Ihnen ein Merkblatt zum Thema "Online Shops - Widerrufsbelehrung und Information sind Pflicht" zusammengestellt.
Ein Muster mit Bastelanleitung
Den gesetzlichen Anforderungen für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung kommt ein Unternehmer nach, wenn er das Muster aus Anlage 1 zu Artikel 246a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) verwendet. Das klingt verlockend, ist aber ähnlich wie die eigene Gestaltung einer Belehrung gar nicht so einfach. Das Muster müssen Sie nämlich an vielen Stellen auf Ihr eigenes Unternehmen anpassen. Da ist viel Know-How und Fingerspitzengefühl erforderlich.
Wo und wann muss belehrt werden?
Die Antwort finden Sie in Artikel 246a, §4 Absatz 1 EGBGB: Bereits vor Abgabe der Vertragserklärung muss der Verbraucher in klarer und verständlicher Form über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Außerdem müssen Sie die Informationen zum Widerrufsrecht dem Kunden zur Verfügung stellen. Das kann durch Verlinkung einer Informationsseite geschehen. Nach Vertragsschluss müssen dem Verbraucher die Informationen mit der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Informationen können beispielsweise per E-Mail oder als PDF-Dokument bereitgestellt werden.
Weitere Informationen zu den Informationspflichten eines Unternehmers, können Sie hier nachlesen.