Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Thema "Schaden Aufwendungsersatz".
Schadenersatzanspruch kann, wegen einer Vertragspflichtverletzung des Verkäufers, verlangt werden. Jedoch nur nach vorheriger Fristsetzung zur Leistung.
Waren Ihnen die Mängel bekannt, haben Sie als Käufer selbstverständlich keine Gewährleistungsrechte. Sie können die Mängel jedoch geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel
0800 3746-555 gebührenfrei