Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
> Download im App Store > Download im Android Market
Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Betriebsfeiern und Betriebsausflüge".
Da werden Sie wohl Ihre Freizeit opfern müssen - es sei denn, die Teilnahme an der Weihnachtsfeier ist verpflichtend.
Ist das in Trinklaune passiert, überhören Sie es besser. Es sei denn, er bleibt am nächsten Tag in nüchternem Zustand dabei, dann dürfen Sie es annehmen.
Nein - auf einer Betriebsfeier ist dieses Thema fehl am Platz. Private Themen sind in Ordnung, aber mit Bedacht zu wählen. Auch Eheprobleme oder finanzielle Miseren sollten Sie für sich behalten.
In diesem Fall handelt es sich um einen Arbeitsunfall und dann zahlt nicht Ihre gesetzliche Krankenversicherung, sondern die gesetzliche Unfallversicherung, also in der Regel die Berufsgenossenschaft.
Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt und die Berufsgenossenschaft zahlt, dann bekommt der Betroffene neben den Behandlungskosten zum Beispiel bei Invalidität eine monatliche Rente. Diese würde er von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bekommen.
Nein. Eine offizielle Weihnachtsfeier ist es nur, wenn sie von der Unternehmensleitung veranstaltet oder gebilligt wird. Diese muss auch daran teilnehmen. Außerdem muss die Feier allen Mitarbeitern offen stehen und von einem relevanten Anteil der Mitarbeiter auch besucht werden.
Sie sind auch auf dem Weg zur Feier und sogar auf dem Rückweg unfallversichert. Das gilt auch dann, wenn die Feier außerhalb der Arbeitszeit liegt. Und natürlich auch, wenn sie an einem anderen Ort stattfindet.
Nein, ist sie nicht. Nur die Mitarbeiter des Betriebes, der die Feier veranstaltet, sind vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst.
Ja, bei einer schweren Beleidigung - auch wenn sie in angetrunkenen Zustand geäußert wird - kann der Chef fristlos kündigen.
Wenn der Betriebsausflug vom Arbeitgeber mitorganisiert oder gebilligt wurde, ist man gesetzlich unfallversichert.
Nein, denn mit der Verabschiedung des Chefs endet der Betriebsausflug. Dass Sie danach noch in die Kneipe gegangen sind, war Ihr Privatvergnügen. Somit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht, sondern die Krankenversicherung.
Nein, bei einem Arbeitsunfall muss sie zu einem so genannten Durchgangsarzt (D- Arzt) gehen. Ein D- Arzt ist ein Vertrauensarzt der Berufsgenossenschaften, der über eine spezielle Praxisausstattung verfügt (Röntgen, OP) und an bestimmten Weiterbildungen teilnimmt. Nach seiner Diagnose entscheidet der D- Arzt, welcher Arzt den Verletzten weiter behandelt.
0800 3746-555 gebührenfrei